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   KG, 08.07.1986 - 5 U 1397/85   

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KG, 08.07.1986 - 5 U 1397/85 (https://dejure.org/1986,6466)
KG, Entscheidung vom 08.07.1986 - 5 U 1397/85 (https://dejure.org/1986,6466)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 1986 - 5 U 1397/85 (https://dejure.org/1986,6466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 448
  • GRUR 1987, 940
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00

    Kokille zum Stranggießen

    Insoweit bedarf es hier keiner Entscheidung, ob das Schadensersatzgericht an eine auf Widerspruch oder Berufung ergangene Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren gebunden ist, wenn das Verfügungsgericht - wie hier - die einstweilige Verfügung wegen schon anfänglich fehlendem Verfügungsanspruch aufhebt (so BGH, NJW 1992, 2297, 2298), oder ob das Gericht des Schadensersatzprozesses auch in diesem Fall in der Beurteilung der anfänglichen Rechtfertigung der einstweiligen Verfügung frei ist (vgl. KG, NJW-RR 1987, 448; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 156; OLG Stuttgart, WRP 1992, 520; Musielak/Huber, a.a.O., § 945 Rdnr. 5; Teplitzky, GRUR 1992, 824; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 945 Rdnr. 9 u. 10).
  • KG, 08.01.2016 - 5 U 97/14

    Streichpreis ist Abholpreis - Wettbewerbsverstoß: Parteifähigkeit einer

    Er ist nicht an die Entscheidung des Landgerichts, das die einstweilige Verfügung auf den Widerspruch der Klägerin hin mangels Verfügungsanspruchs aufgehoben hat, gebunden (vgl. Grunsky in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 945 Rn. 27 f.; Drescher in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 945 Rn. 16; Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 945 Rn. 9; jeweils mit weiteren Nachweisen; Senat in GRUR 1987, 940).
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